Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thermowhite GmbH – A-4582 Spital am Pyhrn, Pyhrn 3
Stand März 2018
1) Geltungsbereich
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Thermowhite
GmbH und einem Unternehmer oder Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), nachfolgend „Kunde“ genannt.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung, die auf unserer Homepage
www.thermowhite.com veröffentlicht ist.
1.2. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich von uns schriftlich
bestätigt.
2) Anbot / Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind, soweit nicht ausdrücklich anders angeführt, freibleibend. Die in
Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird; ansonsten gelten solche Angaben als Aufforderung zur Anbotslegung durch den
Kunden. Die Annahme von Aufträgen behalten wir uns in jedem Fall vor.
2.2. Für die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen ist nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Zusagen,
Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem
Vertragsabschluss werden gegenüber Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Mündliche
Nebenabreden erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2.3. Ergiebigkeits- und Verbrauchsangaben sind Durchschnittswerte. Eine Verbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet
werden, da die Verbrauchsmenge von der Beschaffenheit des Untergrundes und der Verarbeitung abhängt. Angaben zu von
uns ermittelten oder sonst unseren Unterlagen entnehmbaren (Material-) Verbrauchsmengen sind unverbindlich.
3) Eigentumsvorbehalt
3.1. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
3.2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Waren auch ohne
Zustimmung des Kunden auf dessen Kosten abzuholen.
3.3. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich davon zu verständigen.
4) Rücktritt des Kunden / Storno
4.1. Im Falle des Stornos durch den Kunden vor Auslieferung der Ware bzw. vor Leistungserbringung sind wir berechtigt, vom
Kunden eine Manipulationsgebühr von 20 % des Bruttoauftragswertes zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor.
4.2. Zu einer Rücknahme bereits ausgelieferter Waren bzw. bereits erbrachter (Teil-)Leistungen sind wir nicht verpflichtet.
Sofern wir im Einzelfall einer Stornierung nach Auslieferung bzw. erbrachter (Teil-)Leistungen zustimmen, gilt eine
Stornogebühr in Höhe von 20 % des Bruttoauftragswertes als vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor.
5) Preis und Zahlungsziel
5.1. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, sonstiger Preisbestandteile, etwaiger Versandkosten sowie Zolloder
sonstiger Einfuhrabgaben. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten
gelten als Arbeitszeit. Die Abrechnung erfolgt stets nach tatsächlich verwendeter Materialmenge und nicht nach
Anwendungsfläche.
5.2. Sollten sich die Preise auf Grund von Umständen, auf die wir keinen Einfluss haben (Kollektivverträge, Materialpreise,
Zolle, Steuern, Abgaben, etc.) zwischen Auftragsbestätigung und Bereitstellung der Leistung / Lieferung der Ware ändern, so
sind wir berechtigt, den in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preis bis zur Bereitstellung / Lieferung im Umfang der
Änderung, sei es eine Senkung oder Anhebung des Preises, anzupassen.
5.3. Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist sofort fällig. Der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag spätestens 8
Tage nach Warenerhalt oder Leistungserbringung zu bezahlen, außer auf der Rechnung befinden sich davon abweichende
Zahlungskonditionen. Wir sind berechtigt, Teilleistungen mit Teilrechnungen abzurechnen. Bei persönlicher Übernahme der
Ware durch den Kunden hat dieser die Möglichkeit der Barzahlung.
6) Mitwirkungspflicht des Kunden
6.1. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das
herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden
erteilten Informationen umschrieben wurden oder die der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung
kennen musste. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen
sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.
6.2. Insbesondere hat der Kunde folgende Vorleistungs- bzw. Mitwirkungspflichten:
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Der Kunde hat uns zeitgerecht vor Beginn der Arbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter
Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art,
mögliche Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Die Zufahrt zur Bau- bzw. Entladestelle muss für das Befahren von Fahrzeugen bis zu 35 t Gesamtgewicht geeignet
sein.
Der Kunde hat behördliche Genehmigungen rechtzeitig zu beschaffen und deren Vorliegen nachzuweisen sowie
allfällige Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Das Herstellen von ausreichend befestigten LKW-Abstellflächen (10mx4m) bzw. Silo-Abstellflächen (4mx4m) und
ausreichenden Lagerflächen für unsere Materialien und Schuttcontainer sowie die Schutt- und Reststoffbeseitigung
obliegen dem Kunden.
Der Baustellen-Innenbereich muss frei von Schutt und Baumaterialien sein.
Die für die Leistungserbringung einschließlich des Probebetriebs erforderliche Energie (jedenfalls ein
Starkstromanschluss mit mindestens 32-Ampere Absicherung, sofern nicht anders angegeben) und Wassermengen
(jedenfalls ein Wasseranschluss mit ¾–Zoll und mindestens 2 bar Wasserdruck, sofern nicht anders angegeben) sind
vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
Ein Waschplatz zum Reinigen der Werkzeuge und Pumpen muss vorhanden sein.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass mindestens 5 Grad Celsius Raumtemperatur in den betroffenen Räumen
herrschen.
Der Kunde hat uns alle relevanten Unterlagen (insb. Pläne, Dehnfugenplan, etc.) vollständig zu übergeben.
Die Festlegung des Ausgangspunktes bzw. Bestätigung des Waagrisses pro Stockwerk obliegt dem Kunden.
Abschalungen bauseits müssen bei Aussparungen, Stiegen-Aufgängen, Türen, schweren Öfen sowie Garagen-
Abschlusswinkel oder etwaigen späteren Einbauten vorgerichtet sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass (lt. ÖNORM) auf erdberührenden Bodenflächen eine fachgerechte
Feuchtigkeitsabdichtung anzubringen ist.
Der Kunde hat für die nach erfolgter Leistungserbringung notwendige Reinigung der Straße und der Gehsteige zu
sorgen und die Kosten dafür zu übernehmen.
6.3. Sind diese Vorleistungs- bzw. Mitwirkungspflichten durch den Kunden nicht erfüllt, so haftet der Kunde für alle daraus
entstehenden Schäden.
7) Liefer- und Leistungsfristen
7.1. Liefer- und Leistungsfristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgelegt wurden. Die Lieferung von Waren
an Verbraucher erfolgt binnen einer angemessenen Frist, jedenfalls aber binnen 30 Tagen. Die Frist für die
Bereitstellung/Lieferung beginnt am Tag nach dem Vertragsschluss zu laufen. Sofern das Fristende auf einen Samstag,
Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, endet die Frist am nächsten Werktag.
7.2. Die Lieferfrist kann sich bei Eintritt von unvorhergesehenen oder vom Parteiwillen unabhängigen Umständen wie bspw.
höhere Gewalt, Transportverzug, Streiks, behördliche Maßnahmen, etc. verlängern.
7.3. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst durch dem Kunden zuzurechnende Umstände,
insbesondere aufgrund Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 6., verzögert oder unterbrochen, so werden die
Leistungsfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
8) Verzug des Kunden
8.1. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind Verzugszinsen zu bezahlen. Der unternehmerische Verzugszinssatz beträgt
jährlich 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für Verbraucher gilt ein Verzugszinssatz von 4% jährlich.
8.2. Für den Fall des Verzugs sind wir berechtigt, gegenüber Unternehmern für Betreibungskosten eine Pauschale von EUR
40,00 einzufordern. Für darüber hinausgehende Kosten der Betreibung durch uns, einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro
und gegenüber Verbrauchern gilt, dass diese Kosten zu ersetzen sind, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig und angemessen sind.
8.3. Gerät der Kunde mit einer (Teil-)Leistung in Verzug, so sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist
vom Vertrag zurückzutreten und, bei verschuldetem Verzug, den Nichterfüllungsschaden geltend zu machen.
8.4. Bei Verzug mit Vorleistungen sind wir unter Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, über die für die
Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig zu verfügen. Im Fall der Fortsetzung der
Leistungsausführung werden wir diese innerhalb einer angemessenen Frist nachbeschaffen.
8.5. Bei Verzug mit Vorleistungen sind wir unter Setzung einer angemessenen Nachfrist weiters berechtigt, aber nicht
verpflichtet, für die Auftragserfüllung erforderlichen Vorleistungen entweder selbst vorzunehmen oder durch befugte Dritte
vornehmen zu lassen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die dabei entstehenden angemessenen Kosten zu
übernehmen.
9) Gefahrenübergang
9.1. Beim unternehmerischen Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware über, sobald wir den Kaufgegenstand oder das Material zur Abholung bereithalten. Beim Versendungskauf geht die
Gefahr bereits mit Anzeige der Versand- und Lieferbereitschaft durch uns auf den unternehmerischen Kunden über.
9.2. Ist der Kunde Verbraucher, so erfolgt der Gefahrenübergang erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an einen
vom Kunden bestimmten Dritten, der nicht der Beförderer ist.
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9.3 Unsere Werkleistungen und Gewerke gelten zum Zeitpunkt der schriftlich festgehaltenen Abnahme vom Kunden
übernommen, spätestens jedoch, wenn sie der Kunde benützt.
10) Aufrechnung und Zurückbehaltung
10.1. Das Recht zur Aufrechnung gegen Forderungen von uns ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm das
Recht zu, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben und zwar im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit oder für
Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich
festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
10.2. Dem Kunden kommt ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn er Verbraucher ist.
11) Gewährleistung
11.1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen und Neuwaren beträgt für Verbraucher zwei Jahre, für Unternehmer
sechs Monate. Bei Gebrauchtwaren, dazu gehören auch Vorführ- und Ausstellungsmodelle, beträgt die Gewährleistungsfrist
für Verbraucher ein Jahr (§ 9 KSchG), für Unternehmer ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
11.2. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Waren oder der erbrachten Werkleistungen nach unserer Wahl
Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
11.3. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn aufgrund unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung Fehler auftreten.
Zum sach- und bestimmungsgemäßen Gebrauch sind insbesondere die Angaben des Herstellers zu beachten. Die zwingende
Haftung nach § 9a KSchG bleibt davon unberührt.
11.4. In jedem Fall verliert der Kunde seine Gewährleistungsansprüche, wenn er selbst oder nicht autorisierte Dritte in die
Ware oder das Werk eingreifen und/oder Reparaturen bzw. Reparaturversuche vornehmen.
11.5. Bei Verbesserung oder Austausch können wir verlangen, dass uns der Kunde die mangelhafte Ware auf seine Gefahr
übersendet. Ist der Kunde Verbraucher, so tragen wir die Gefahr der Übersendung und gilt dies nur insoweit, als eine
Rücksendung tunlich ist.
11.6. Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere Versand-, Arbeits-, Fahrt- und
Materialkosten, hat der Kunde zu tragen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist (§ 8 KSchG).
11.7. Ist der Kunde Unternehmer, so ist er verpflichtet, die Ware bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Übergabe bzw.
das Werk bei Abnahme auf etwaige Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel muss uns der Kunde umgehend, spätestens
aber binnen 14 Tagen ab Übergabe/Abnahme, schriftlich anzeigen, andernfalls die gelieferten Waren und Werkleistungen als
abgenommen gelten und keine Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus Irrtum
über die Mangelfreiheit mehr geltend gemacht werden können. Stellt der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt Mängel fest,
so ist er verpflichtet, uns diese ebenfalls umgehend, spätestens aber binnen 14 Tagen nach Kenntnis bzw. nach dem
Zeitpunkt, zu dem er bei ordentlicher Sorgfalt hätte Kenntnis erlangen müssen, schriftlich anzuzeigen, ansonsten er die zuvor
genannten Ansprüche verliert. Es gelten die §§ 377, 378 UGB.
11.8. Ist der Kunde Unternehmer, so sind die gesetzliche Beweislastumkehr für die Mangelhaftigkeit der Ware / Werkleistung
bei Übergabe/Abnahme nach § 924 ABGB sowie das Regressrecht nach § 933b ABGB ausgeschlossen.
11.9. Der Verbraucher ist berechtigt, maximal fünf Prozent des Bruttopreises zurückzuhalten, wenn er berechtigte
Gewährleistungsansprüche geltend macht.
11.10. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird, geben wir gegenüber unseren Kunden keine Garantie für unsere Waren
und Werkleistungen ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
12) Schadenersatz und Haftung
12.1. Sofern wir für einen Schaden einzustehen haben, haften wir nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Ist der Kunde
ein Verbraucher, haften wir auch für schlicht grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
12.2. Wir haften ausdrücklich nicht für Schäden aufgrund von leichter Fahrlässigkeit, dies gilt auch für Schäden an zur
Bearbeitung übernommenen Sachen. Ausgenommen davon sind Personenschäden.
12.3. Wir haften insbesondere auch nicht für mittelbare Schäden.
12.4. Wir übernehmen keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt der zur Verfügung gestellten
Informationen.
12.5. Wir übernehmen keine Haftung für eine verspätete Lieferung, die sich aus Umständen ergibt, die nicht in unserem
Einflussbereich stehen.
12.6. Ein dem unternehmerischen Kunden zustehender Regressanspruch nach den Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen.
12.7. Die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
13) Verkürzung über die Hälfte
Das Recht zur Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB (laesio enormis) ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
14) Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Thermowhite GmbH.
14.2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Kunden und uns bzw. mit
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das für unseren Sitz sachlich zuständige Gericht, ausgenommen davon sind die
gesetzlich zwingend vorgesehenen Gerichtsstände für Verbraucher.
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15) Rechtswahl
Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UNKaufrechts
anwendbar. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl mit Ausnahme der zwingenden Bestimmungen des Rechts
des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers.
16) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der
anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu
ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.